Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 31. März 2010

Az. 34 C 137/09

Die erfolgreiche Widerklage eines Kunden der Havelländischen Stadtwerke, der den Preisänderungen seit 2004 widersprach, bezog sich auf die Guthaben in den Rechnungen. Die Guthaben entstanden durch unerwartet niedrigen Verbrauch bei gleichbleibenden Abschlagsbeträgen.

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Änderung 9. Juli 2010: Das Urteil ist rechtskräftig. Eine zunächst eingelegte Berufung haben die Stadtwerke am 05.07.2010 zurückgenommen.

Kommentierung im Forum

Vorangegangen ist eine Klage der HSW gegen den Kunden auf Zahlung des Betrags, der auf Grundlage des Preiswiderspruchs einbehalten wurde. Am 07.10.09 erging ein Versäumnisurteil. Dieses bleibt aufrechterhalten.

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