Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. März 2010

Az: VIII ZR 178/08

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen der Rheinenergie Köln, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl ("HEL") binden, die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können.

Kläger war der Bund der Energieverbraucher e.V.

Das Urteil auf juris.bundesgerichtshof.de

Kommentierung im Forum

Pressemitteilung des BGH Nr. 61/10 vom 24.3.2010:
Bundesgerichtshof erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam

Vorinstanzen:

Segment-ID: 10497