Urteil des Amtsgerichts Verden (Aller) vom 29. April 2010

Az. 2 C 394/09 (I)

Das Amtsgericht Verden (Aller) hat die Klage der E.ON Avacon Vertriebs GmbH abgewiesen und der Widerklage eines Kunden stattgegeben.

Die Beklagten wurden automatisch nach ihren Verbrauch in den "Erdgas Classic"-Tarif eingestuft. Dieser Tarif ist ein Sonderkundentarif. E.ON Avacon durfte keine einseitigen Preisanpassungen vornehmen, weil die Vorschriften der AVBGasV nicht Gegenstand der vertraglichen Beziehung geworden sind.

Die Klägerin selbst - so das Amtsgericht - hat die Vertragsbeziehung als Sondervertrag angesehen. Dies ergibt sich aus den Konzessionsabgaben, die die Klägerin an die Kommunen zahlt.

Das Urteil nicht rechtskräftig. EON Avacon hat angekündigt, Berufung einzulegen.

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