Urteil des Amtsgerichts Zeven vom 27. Mai 2010

Az: 3 C 298/09

Die Zahlungsklage der EWE wird abgewiesen

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(Ergänzung vom 08. Februar 2011: Urteil inzwischen rechtskräftig, EWE hat Berufung zurückgenommen)

Pressemitteilung der Kanzlei NÄKE & Petersen vom 11. Juni 2010

Amtsgericht weist Klage der EWE gegen Gaspreisgegner ab

Auch in Zeven sind die Gegner der Gaspreiserhöhungen der EWE AG aus Oldenburg erfolgreich gewesen. Mit Urteil vom 27.05.2010 entschied jetzt auch das Amtsgericht Zeven, dass der EWE kein Zahlungsanspruch gegen ihren Zevener Kunden zusteht. soweit hier die Preiserhöhungen seit Ende 2004 im Streit standen.

Der Kunde hatte nur die Gaspreise bezahlt, die die EWE AG bis 2004 festgesetzt hatte und seitdem den Preiserhöhungen widersprochen und nur die alten Preise weiter gezahlt.

Zu Recht entschied jetzt das AG Zeven in einer "sehr mutigen aber völlig richtigen" und langen Begründung.

Die Vertragsbedingungen der Tarife "Classic" bzw. "Sondervereinbarung S1" erfüllten "nicht die Anforderungen, die die Rechtssprechung in anderen Fällen an die tatbestandliche Konkretisierung von Anlass, Voraussetzung und Umfang eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts stellt".

Besonders eindrucksvoll ist die Entscheidung nach Auffassung des Kunden-Anwalts Kyrulf Petersen aus Bremen aber deswegen, weil sich das Amtsgericht mit einer völlig logischen und verständlichen Begründung klar und deutlich von der versorgerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof distanziert habe.

Petersen vertritt viele Gas- und Stromkunden in Norddeutschland, die sich gegen Preiserhöhungen zur Wehr setzen. "Es ist auch bei den Gerichten ähnlich wie die Auseinandersetzung zwischen David und Goliath. Man muss den Gerichten erst überzeugend aufzeigen, dass auch der vermeintlich Schwächere Rechte hat, bevor diese sich überhaupt einmal in diese komplizierte Rechtslage hineinzudenken bereit sind", erklärt Petersen.

Das AG Zeven hat er offenbar überzeugt. Die EWE hat jetzt 1 Monat Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Da das Amtsgericht jedoch über einen Standardvertrag der EWE geurteilt hat, wie er in identischer Weise in nahezu dem gesamten norddeutschen Gebiet verwendet wird, dürfte das Urteil für EWE von zentraler Bedeutung sein.

"Es würde mich sehr wundern, wenn die EWE gegen dieses gut begründete und überzeugende Urteil kein Rechtsmitteilung einlegen würde" meint der Anwalt.

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