Urteil des Amtsgerichts Hildesheim vom 15. Juni 2010

Az. 80 C 53/09

Die Klage der E.ON Avacon wird abgewiesen. Der Beklagte wurde automatisch nach seinem Verbrauch in den "Erdgas Classic"-Tarif eingestuft. Dieser Tarif ist ein Sonderkundentarif. E.ON Avacon durfte keine einseitigen Preisanpassungen vornehmen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht lässt die Berufung zu. Bei dem Amtsgericht Hildesheim sind in verschiedenen Abteilungen mehrere Klagen von E.ON Avacon mit vergleichbaren Rechtsfragen anhängig.

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