Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 30. August 2010

Az. 3b C 148/10

Die Zahlungsklage der Stadtwerke Frankenthal GmbH ist erfolgreich.

Das Amtsgericht entscheidet, das der Beklagte als Kunde in der Grundversorgung beliefert wurde und die vorgenommenen Preiserhöhungen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs.3 BGB standhält.

Die Möglichkeit zur Berufung gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.

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