Anerkenntnis-Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 12. Juli 2010

Az: 4 HK O 11328/09

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Kündigung der Grundversorgung durch die BEW für unrechtmäßig angesehen.

Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Weiterversorgung sei nicht dargelegt worden, war die Feststellung des Richters in der mündlichen Verhandlung. Das Angebot, die Kündigung zurückzunehmen wurde daraufhin von der Gegenseite angenommen.

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