Urteil des Landgerichts Mainz vom 27. August 2010

Az: 12 HK O 51/09

Die Zahlungsklage der Stadtwerke Diez GmbH gegen Gaskunden wird abgewiesen.

Bei dem 1996 abgeschlossenen Gas-Lieferungsvertrag handelt es sich um ein Sondervertragsverhältnis. Ein Preisanpassungs- und Preiserhöhungsrecht der Klägerin ist nicht vereinbart.

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