Versäumnis-Urteil Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 01. Juli 2010

Az: 12 U 25/10

Auch in der Berufung blieb die Zahlungsklage der Havelländischen Stadtwerke GmbH erfolglos.

Die HSW hatten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 13. Januar 2010 - Az. 2 O 293/09 Berufung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt. Am 01. Juli 2010 verkündet das OLG in dem Versäumnisurteil (Az: 12 U 25/10), dass die Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Potsdam abgewiesen wird und verurteilt den Versorger auf die Anschlussberufung des Kunden zur Rückzahlung von 386,62 € an zuviel bezahlten Entgelten.

Der Beklagte hatte in den Jahren 2007-2009 Zahlungen, orientiert am zuletzt unwidersprochenen Preis, geleistet. HSW durfte nur Entgelte in Höhe des anfänglichen Preises verlangen.

Gegen das Versäumnisurteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts legte die HSW Einspruch ein. Am 07. Oktober 2010 zog die HSW die Berufung zurück, somit wird das Urteil des Landgerichts Potsdam  vom 13. Januar 2010 - Az. 2 O 293/09 rechtskräftig.

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