Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 05. Oktober 2010

Az. 5 C 43/10

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Die Zahlungsklage der Stadtwerke Karlsruhe GmbH gegen einen Gaskunden ist erfolgreich.

Das Amtsgericht ist der Auffassung, dass die streitgegenständlichen Gaspreise angemessen sind und der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.

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