Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 10. Dezember 2010

Az. 90 C 4074/09

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Die Rückforderungsklage eines Gaskunden der Energieversorgung Dormagen GmbH ist erfolgreich.

Der Kläger hatte gegen die EVD das Versäumnisurteil vor dem OLG Düsseldorf am 06.05.2009 - Az: VI-2U (Kart) 10/08 erwirkt, indem die Preisanpassungsklauseln in den AGB für nichtig erklärt worden sind.

Trotz Versäumnisurteil weigerte sich die EVD die Rückzahlungsansprüche auszugleichen, so dass der Kunde erneut Klage einreichte. Das Amtsgericht hat ihm vollumfänglich Recht zugesprochen.

Ergänzung am 01. August 2011: Das Urteil ist rechtskräftig. Die EVD hat die Berufung am Landgericht Düsseldorf zurückgenommen.

 Download Urteil Amtsgericht Neuss vom 10. Dezember 2010 - Az: 90 C 4074/09 

Im Forum: AG Neuss spricht Gaskunden Rückzahlung zu und Kommentierung

Segment-ID: 11477