Urteil des Amtsgerichts Aurich vom 18. November 2010

Az: 12 C 792/10

Die Klage auf Rückforderung von ~ 380 Euro eines Gaskunden gegen die EWE AG ist erfolgreich.

Das Amtsgericht bestätigt den Rückforderungsanpruch. Der Kläger wurde innerhalb eines Sondervertrages mit Gas beliefert. Auf Grund der gemäß § 307 BGB unwirksamen Preisänderungsklausel, erfolgten die erhöhten Zahlungen in dem geltend gemachten Zeitraum 2008/2009 ohne Rechtsgrund.

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