Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 29. Dezember 2010

Az: 4 C 4384/10 (IX)

Die Klage auf Rückforderung von ~ 820 Euro eines Gaskunden gegen die EWE AG ist erfolgreich.

Das Amtsgericht bestätigt den Rückforderungsanpruch. Der Kläger wurde innerhalb eines Sondervertrages mit Gas beliefert. Auf Grund der gemäß § 307 BGB unwirksamen Preisänderungsklausel, erfolgten die erhöhten Zahlungen in dem geltend gemachten Zeitraum 2008/2009 ohne Rechtsgrund.

 Download Urteil Amtsgericht Oldenburg vom 29. Dezember 2010 - Az: 4 C 4384/10 (IX) 

Diskussion im Forum

Segment-ID: 11485