Urteil des Amtgerichts Luckenwalde vom 20. Mai 2010

Az: 12 C 807/09

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Die Klage der Städtischen Betriebswerke Luckenwalde GmbH gegen einen Gaskunden auf Zahlung von ~ 850 € wird abgewiesen.

Die SBL bestätigte im Juli 2003 dem Beklagten die Belieferung mit Erdgas in der „Erdgas Bestabrechnung" und rechnete den Kunden nach dem "Sonderpreis S1" ab. Dieses ist ein Sondervertrag, so das Amtsgericht. Die Preisanpassungsklauseln des § 4 Abs. 2 AVBGasV (ab 08.11.2006: § 5 GasGVV) sind nicht wirksam gemäß §305 BGB als AGB in den Vertrag einbezogen worden. Somit hatte die SBL keine rechtliche Grundlage, die Preise zu ändern.

 Download Urteil Amtsgericht Luckenwalde vom 20. Mai 2010 - 12 C 807/09 

Berufung: Urteil Landgericht Potsdam vom 22. Dezember 2010 - Az: 7 S 67/10

Im Forum: Diskussion und Kommentierung

Segment-ID: 11534