Beweisbeschluss Hanseatisches Oberlandesgericht vom 09. Dezember 2010
Az. 31 U 211/09
In seinem Beweisbeschluss führt der 13. Zivilsenat aus, dass die in den Gaslieferungsverträgen enthaltene Preisanpassungsklausel zu unbestimmt und damit unwirksam sei. Jedoch könne sich ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens im Wege einer ergänzenden Auslegung der Gaslieferungsverträge ergeben. Das käme dann in Betracht, wenn die Beklagte die Kläger ohne die umstrittenen Preiserhöhungen seit dem 1. Oktober 2004 zeitweise oder auch dauernd unter ihrem – der Beklagten - Einstandspreis hätte beliefern müssen.
Download Beschluss Hanseatisches Oberlandesgericht vom 09. Dezember 2010 - Az: 13 U 211/09
Download Pressemitteilung des Hanseatischen OLG vom 15. Dezember 2010
Vorinstanz: Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. Oktober 2009 - Az. 301 O 32/05
Weiteres
- Hinweisbeschluss OLG Hamburg vom 12. Oktober 2010 - Az. 13 U 211/09
- Urteil OLG Hamburg vom 30. Januar 2013 - Az. 13 U 211/09