Beschluss des Landgerichts Lübeck vom 11. Januar 2011
Az: 1 S 28/10
Auch in der Berufung scheitert die Zahlungsklage der E.ON Hanse Vertrieb GmbH gegen einen Gaskunden. Das Landgericht Lübeck bestätigt das Urteil des AG Reinbek vom 19.01.2010, Az.: 5 C 406/09.
Die Preisanpassungsklausel ist gemäß §307 BGB unwirksam. E.ON Hanse hatte kein Recht, die Preise zu ändern.
Die Kammer widerspricht der Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Beschluss v. 09.12.10 - Az: 13 U 211/09), wonach bei unwirksamer Preisänderungsklausel noch Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung und damit für eine Prüfung der Billigkeit des Preises sei.
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