Urteil des Landgerichts Dortmund vom 22. Dezember 2010

Az: 10 O 187/10 Kart.

Der Stadtwerke Gütersloh GmbH wird die Strom- und Gassperre untersagt.

Ein Gaskunde berief sich seit 2005 auf die Unwirksamkeit und Unbilligkeit von Preiserhöhungen.  Die Stadtwerke drohten mit einem Schreiben im September 2010 wegen angeblich offen stehender Strom- und Gaspreisforderungen die Einstellung der Gasversorgung an.

Die Zahlungsklage der Stadtwerke Gütersloh gegen diesen Gaskunden ist am LG Dortmund unter  dem Az. 10 O 77/10 (Kart) anhängig.

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