Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Oktober 2010

Az: I-2 U 60/10

Das Oberlandesgericht bestätigt mit dem Berufungsurteil die Entscheidung des LG Dortmund vom 26.01.2010 Az. 1 O 302/08, mit welchem die Gas-Zahlungsklage der Stadtwerke Fröndenberg GmbH gegen einen gewerblichen Kunden in Höhe von ~ 73.000 EUR abgewiesen wurde.

Die HEL- Preisänderungsklausel verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam, die vorgenommenen Preisänderungen und darauf beruhenden Zahlungsansprüche erfolgten ohne rechtliche Grundlage.

Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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