Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Februar 2011

Az: 51 S 224/10

Die Berufung der Vattenfall Europe Sales GmbH gegen das Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 08. Juli 2010 - Az: 14 C 219/09 wird abgewiesen.

Das Landgericht bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts. Vattenfall hat für den streitgegenständlichen Zeitraum keinen Anspruch auf Zahlung gegenüber den Sohn der Verstorbenen, da nur die Mutter Vertragspartner war. Somit hat Vattenfall auch kein Recht, die Stromversorgung zu sperren.

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