Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 17. Februar 2011

Az: 14 C 5731/09

Die Zahlungsklage der EnBW ist erfolgreich.

Die Beklagten wurden seit 1999 bis zum 31.12.2008 mit Gas von der EnBW beliefert. Erstmals widersprachen sie den Gaspreisen unter Hinweis auf §315 BGB mit Schreiben vom 23. Dezember 2005 und kürzten nachfolgende Zahlungen.

Das Amtsgericht ist der Ansicht, dass durch die Zeugenvernahme der Nachweis erbracht wurde, dass die streitgegenständlichen Preisänderungen der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.

 Download Urteil Amtsgericht Stuttgart vom 17. Februar 2011 - Az: 14 C 5731/09 

Segment-ID: 11773