Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 18. Mai 2011
Az: 2 O 352/09
Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für 60 "ThermoStrom"- Kunden gegen E.ON Hanse ist erfolgreich.
Das Landgericht Itzehoe hat E.ON Hanse verurteilt, die Beträge aus den Jahren 2006 bis 2008 zurückzuzahlen, die auf den Strompreiserhöhungen begründen. Dies gilt auch, wenn die Stromkunden den Preisänderungen nicht widersprochen haben.
Die in dem Thermstrom-Verträgen enthaltene Preisänderungsklauseln sind unwirksam. Die Zahlungen der Kunden erfolgten ohne Rechtsgrund.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Download Urteil Landgericht Itzehoe vom 18. Mai 2011 - Az: 2 O 352/09
Ergänzung am 13. Dezember 2011:
Berufung: Hinweisbeschluss Schleswig-Holsteinisches OLG vom 21. Oktober 2011 - Az: 14 U 88/11
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Verbraucherzentrale setzt sich gegen Energiekonzern durch
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband vom 07.06.2011
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Verbraucherzentrale setzt sich gegen Energiekonzern durch
E.ON Hanse muss Stromkunden Geld zurückzahlen
Das Landgericht Itzehoe hat E.ON Hanse verurteilt, zu Unrecht kassierte Stromzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten (Urteil des LG Itzehoe vom 18.05.2011 (2 O 352/09).
Dies gilt unabhängig davon, ob die Kunden damals den unzulässigen Preiserhöhungen widersprochen haben. Damit setzten sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht durch. Sie hatten für 60 "ThermoStrom"- Kunden Klage gegen den Energiekonzern erhoben. Der unmittelbare Erstattungsanspruch ist auf die im Prozess vertretenen Verbraucher beschränkt. Das Urteil verbessert jedoch auch die Rechtsposition anderer Betroffener.
Bereits 2006 hatte das Landgericht die Preisanpassungsklauseln in zwei Heizstrom-Tarifen von E.ON Hanse für unzulässig erklärt. Das Urteil wurde durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig rechtskräftig. Dennoch weigerte sich E.ON Hanse, den 32.000 betroffenen Kunden die strittige Preiserhöhung zu erstatten.
Da die Preisanpassungsklausel unwirksam war, hat E.ON Hanse die Preise ohne Rechtsgrundlage erhöht und sich dadurch unrechtmäßig bereichert. Das Landgericht Itzehoe folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale. Deshalb muss der Konzern das Geld an die Kunden samt Zinsen zurückzahlen – egal, ob sie der Preiserhöhung widersprochen haben oder nicht. Bis Ende Juni hat das Unternehmen Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird nach Ablauf der Frist die betroffenen Kunden über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
E.ON Hanse ist kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren haben die Gerichte zahlreiche Preisänderungsklauseln in Strom- und Gaslieferungsverträgen für unzulässig erklärt. Daraufhin änderten die Unternehmen zwar ihre Klauseln. Doch viele Energieversorger wollen die zu Unrecht einbehaltenen Beträge trotzdem behalten. Sie spekulieren darauf, dass Kunden eine Klage scheuen. Außerdem verjähren Erstattungsansprüche bereits nach drei Jahren.
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