Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 18. Mai 2011

Az: 2 O 352/09

Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für 60 "ThermoStrom"- Kunden gegen E.ON Hanse ist erfolgreich.

Das Landgericht Itzehoe hat E.ON Hanse verurteilt, die Beträge aus den Jahren 2006 bis 2008 zurückzuzahlen, die auf den Strompreiserhöhungen begründen. Dies gilt auch, wenn die Stromkunden den Preisänderungen nicht widersprochen haben.

Die in dem Thermstrom-Verträgen enthaltene Preisänderungsklauseln sind unwirksam. Die Zahlungen der Kunden erfolgten ohne Rechtsgrund.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 Download Urteil Landgericht Itzehoe vom 18. Mai 2011 - Az: 2 O 352/09 

Ergänzung am 13. Dezember 2011:
Berufung: Hinweisbeschluss Schleswig-Holsteinisches OLG vom 21. Oktober 2011 - Az: 14 U 88/11

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