Urteil des Oberlandesgericht Dresden vom 11. Dezember 2006
Az: U 1426/06 Kart
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 11.12.2006
Weitere Hürde im Kampf gegen Gaspreiserhöhungen genommen
Verbraucherzentrale Sachsen auch in zweiter Instanz erfolgreich mit Sammelklage gegen die ENSO Erdgas GmbH
Die Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Dresden haben heute (11.12.2006) klar entschieden, dass die Preiserhöhungen der Dresdner ENSO Erdgas GmbH seit Oktober 2004 den Kunden nicht genügend transparent gemacht wurden. „Deshalb bestehen die Gasversorgungsverträge der über 150 an der Sammelklage beteiligten Verbraucher zu den Preisen mit Stand vom 01. Oktober 2004 fort (Az. U 1426/06 Kart, n. rk.)“, erläutert Bettina Dittrich, Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale, die Folgen des Urteils. Die Verbraucherschützer hatten das Sammelverfahren sächsischer Verbraucher koordiniert.
Mit dem Urteil entschieden die Dresdner Richter über die Berufung der ENSO gegen das schon in erster Instanz zugunsten der Verbraucher ergangene Urteil des Dresdner Landgerichts vom 30.06.2006 (Az. 3613/05). Bereits in diesem Verfahren hatten die Richter die Preiserhöhungen der ENSO vom 01.06.2005, vom 01.11.2005, vom 01.01.2006 und vom 01.04.2006 für unwirksam erklärt, weil die Preiserhöhungen für die Kunden nicht im erforderlichen Maß nachvollziehbar waren.
Das Oberlandesgericht hat im Urteil die Revision zugelassen und damit den Weg zum Bundesgerichtshof als letzte Instanz freigemacht.
Das Urteil wirkt zwar unmittelbar nur für die beteiligten Kläger. „Auch alle anderen Verbraucher, die ENSO-Kunden sind und Zahlungen gekürzt oder unter Vorbehalt geleistet hatten, können sich jedoch mittelbar darauf berufen“, erläutert die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale.
Aktuelle und ausführliche Informationen über das juristische Vorgehen der sächsischen Verbraucherschützer gegen die anhaltenden Preissteigerungen bei Erdgas erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de. Außerdem können Interessierte dort (unter Downloads – Aktuelles) auch entsprechende Musterbriefe abrufen.
Download Urteil Oberlandesgericht Dresden vom 11. Dezember 2006 - U 1426/06 Kart (1,02 MB)
Revision: BGH-Urteil vom 29. April 2008 - Az: KZR 2/07
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