Urteil des Oberlandgerichts Oldenburg vom 22. Juni 2011
Az: 5 U 103/11
Die Rückforderungsklage eines Gaskunden gegen EWE ist in der Berufung teilweise erfolgreich.
Der Kläger, ein Landwirt, verlangt von der EWE die Rückzahlung von ihm geleisteter Entgelte für Gaslieferungen im Zeitraum vom 01.04.2008 bis 30.06.2009, soweit diese auf Gaspreiserhöhungen in dieser Zeit beruhen.
Den Rückforderungsanspruch stützt er auf die von der EWE seit 01. April 2007 verwendeten unwirksamen Preisänderungsklausel und der geforderte Betrag basiert auf die ab 1. April 2007 geltenden Preise.
Der 5. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg entscheidet, dass der Rückforderungsanspruch auf der Basis der bis zum 31. März 2007 geltenden (höheren) Preise besteht.
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