Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 10. August 2011

Az: 20 C 658/10

Die Rückforderungsklage einer Gaskundin gegen die EWE ist erfolgreich. Die Kundin widersprach erstmals den Gaspreiserhöhungen im Mai 2005 und kürzte die Zahlungen.

Das Amtsgericht bestätigt den geltenden gemachten Rückforderungsanspruch für den Zeitraum April 2006  - April 2010. 

Die Klägerin  wurde innerhalb eines Sondervertrages ("Sondertarif") seit September 1992 mit Gas beliefert. Die AVBGasV sind nicht wirksam als AGB in den Gasliefervertrag einbezogen. Somit hatte EWE kein Preisänderungsrecht.

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