Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 05. Mai 2010
Az: 79 C 4143/09
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Die Rückforderungsklage einer Gaskundin gegen die Energieversorgung Dormagen ist teilweise erfolgreich.
Die Gaskundin hatte gegen die Gaspreiserhöhungen 2005 und dann ab 2007 Widerspruch erhoben. Die Zahlungen leistete sie vollständig, erklärte aber schriftlich den Vorbehalt. Mit dieser Klage fordert die Kundin von der evd die Rückerstattung überzahlter Gasentgelte in den Jahren 2005 bis 2008 ein.
Unstrittig ist inzwischen für beide Parteien, dass die in dem Sondervertrag verwendete Klausel gemäß §307 BGB unwirksam ist.
Das Amtsgericht ist der Ansicht, dass die Gaspreiserhöhungen, denen die Kundin nicht widersprach, zur Preisneuvereinbarung führten. Es bestätigt den Rückforderungsanspruch auf geleistete Mehrbeträge ab den Preisänderungen im Oktober 2007. Der Betrag für 2005 ist verjährt.
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Berufung: Urteil Landgericht Düsseldorf vom 12. November 2010 - Az: 22 S 147/10
Revision: Beschluss BGH vom 7. Juni 2011 - Az: VIII ZR 333/10
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