Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011

Az: VIII ZR 34/11

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil v. 21.12.10 - Az: 1 U 2329/09 die Revision zum BGH nicht zugelassen. Dagegen wehrte sich der Gaskunde (Rückfordungsklage gegen die Gasversorgung Unterfranken GmbH). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist teilweise erfolgreich.

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