Hinweisbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 21. Oktober 2011

Az: 14 U 88/11

E.ON Hanse wird darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Rechtssache keine grundsätzlichen Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil nicht erfordert und deshalb beabsichtigt ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss die Berufung zurückzuweisen.

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Vorinstanz: Urteil Landgericht Itzehoe vom 18. Mai 2011 - Az: 2 O 352/09

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