Beschluss des Landgerichts München II vom 13. Dezember 2011

Az: 6 T 5115/11

Die Beschwerde der Stadtwerke München gegen den Beschluss des AG Starnberg vom 04.10.11 - Az: 1 C 1265/11 wird zurückgewiesen.

Die Beklagten hatten beantragt, dass das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Vorlageverfahren auszusetzen ist. Das Amtsgericht hatte diesem Antrag mit Beschluss vom 4.10.2011 entsprochen.

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