Beschluss des Landgerichts München I vom 20. Dezember 2011

Az: 13 T 24909/11

Die Beschwerde der Stadtwerke München gegen den Beschluss des AG München vom 12.10.11 - Az: 281 C 18777/11 wird zurückgewiesen.

Die Beklagten hatten beantragt, dass das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Vorlageverfahren auszusetzen ist. Das Amtsgericht hatte diesem Antrag mit Beschluss vom 12.10.2011 entsprochen.

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