Beschluss des Landgerichts München I vom 22. Dezember 2011

Az: 13 T 24650/11

Die Beschwerde der Stadtwerke München gegen den Beschluss des AG München vom 13.09.11 - Az: 251 C 16617/11 wird zurückgewiesen.

Die Beklagten hatten beantragt, dass das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Vorlageverfahren auszusetzen ist. Das Amtsgericht hatte diesem Antrag mit Beschluss vom 13.09.2011 entsprochen.

 Download Beschluss Landgericht München I vom 22. Dezember 2011 - Az: 13 T 24650/11 

Im Forum Beschlüsse LG München I zur Verfahrensaussetzung

Segment-ID: 12475