Urteil des Oberlandgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 2012

Az. 11 U 51/10

Die Klage auf Rückforderung eines Gaskunden ist in der Berufung gegen das Urteil LG Hanau vom 26.08.10 - Az: 7 O 217/10 teilweise erfolgreich.

Der Kläger wurde seit 1990 innerhalb eines Sondervertrages mit Gas beliefert. Er ist der Ansicht, der Gasversorger sei ihm auf Grund der Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel zur Rückzahlung  der von ihm im Verbrauchszeitraum 2005 bis 2009 geleisteten Zahlungen verpflichtet, soweit diese auf einem höheren als dem im Jahre 1990 geltenden Preis basierten.

Das Landgericht urteilt, dass die höheren Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgten und bestätigt den Rückforderungsanspruch des Gaskunden ab 2006. Die Ansprüche aus dem Verbrauchsjahr 2005 sind verjährt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision ist möglich.

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