Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. Mai 2012
Az: VIII ZR 210/11
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.
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