Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. Mai 2012

Az: VIII ZR 210/11

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:

Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.

Das Urteil auf juris.bundesgerichtshof.de

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