Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 15. Mai 2012

Az. 4 O 389/11

Die Rückforderungsklage eines Gaskunden im "visavi M plus"-Tarif" gegen Pfalzgas wird abgewiesen.

Das Landgericht urteilt, dass dem Kläger kein Rückzahlungsanspruch zusteht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist möglich.

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