Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 15. Mai 2012
Az. 4 O 389/11
Die Rückforderungsklage eines Gaskunden im "visavi M plus"-Tarif" gegen Pfalzgas wird abgewiesen.
Das Landgericht urteilt, dass dem Kläger kein Rückzahlungsanspruch zusteht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist möglich.
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