Urteil des Amtsgerichts Gera vom 14. November 2011

Az. 2 C 1437/10

Die Zahlungsklage der Energieversorgung Gera GmbH gegen einen Gaskunden wird abgewiesen.

Im streitgegenständlichen Zeitraum wurde der Kunde im Tarif "Sonderabkommen I" beliefert. Dieser
ist ein Sondervertrag. und der Versorger hat die wirksame Einräumung eines Rechts zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen. Da es daran fehlte, wurde die Zahlungsklage des Versorgers vollständig abgewiesen.

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