Urteil des Landgerichts Gera vom 27. Juni 2012

Az. 1 S 442/11

Auch in der Berufung wird die Zahlungsklage der Energieversorgung Gera GmbH gegen einen Gaskunden abgewiesen.

Im streitgegenständlichen Zeitraum wurde der Kunde im Tarif "Sonderabkommen I" beliefert. Dieser ist ein Sondervertrag und der Versorger hat die wirksame Einräumung eines Rechts zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen.

Das Landgericht bestätigt das Urteil des Amtsgerichts.

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Vorinstanz: Urteil AG Gera vom 14.11.11 - Az. 2 C 1437/10

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