Urteil des Landgerichts Gera vom 27. Juni 2012
Az. 1 S 442/11
Auch in der Berufung wird die Zahlungsklage der Energieversorgung Gera GmbH gegen einen Gaskunden abgewiesen.
Im streitgegenständlichen Zeitraum wurde der Kunde im Tarif "Sonderabkommen I" beliefert. Dieser ist ein Sondervertrag und der Versorger hat die wirksame Einräumung eines Rechts zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen.
Das Landgericht bestätigt das Urteil des Amtsgerichts.
Download Urteil Landgericht Gera vom 27. Juni 2012 - Az. 1 S 442/11
Vorinstanz: Urteil AG Gera vom 14.11.11 - Az. 2 C 1437/10
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