Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 21. November 2012
Az. 6 O 91/10
Die Zahlungsklage der Erdgasversorgung Oranienburg GmbH wird abgewiesen. Die Widerklage der Gaskunden ist teilweise erfolgreich.
Die EVO verlangte die restlichen Entgelte aus den Jahresverbrauchsabrechnungen von 2005 bis 2010 (außer 2007) in Höhe von 784,69 €. Später verzichtete sie auf diese. Ebenso erkennt die EVO die in der Widerklage geltend gemachten Rückforderungsansprüche aus den Verbrauchsabrechnungen für 2007 bis 2010 an. (Teil- & Anerkenntnisurteil vom 11.10.12.)
Download Teil-Urteil Landgericht Neuruppin vom 11. Oktober 2012 - Az: 6 O 91/10
Die Widerklage der Gaskunden zur Rückerstattung der zuviel gezahlten Entgelte aus den Jahren 2005 bis 2007 sind verjährt. Der Verjährungslauf wurde auch nicht gehemmt durch die Widerklage vom 04.11.2011. Diese Klage erfolgte zu spät, da der 3-jährige Verjährungslauf zu dem Zeitpunkt bereits beendet war. Daher war die restliche Widerklage abzuweisen.
Download Schluss-Urteil Landgericht Neuruppin vom 21. November 2012 - Az: 6 O 91/10
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