Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11. Juli 2013

Az. 2 HK.O 27/09

Die Zahlungsklage der Pfalzgas gegen einen visavi M-Kunden wird größtenteils abgewiesen. Geklagt hatte der Gasversorger auf Zahlung von 4141,71 €. Das Landgericht bestätigte einen Zahlungsanspruch von lediglich 1,25 €.

Der Beklagte wurde seit dem 05. Oktober 1994 von der Pfalzgas beliefert. Erstmalig widersprach dieser mit Schreiben vom 20. Mai 2006 den Gaspreisen.

Das Landgericht urteilt, dass ein Preisänderungsrecht nicht wirksam vereinbart wurde und der Zahlungsanspruch der Pfalzgas auf den Gaspreis vom 01. Januar 2004 (Arbeitspreis: netto 3,23 ct/kWh) besteht.

 Download Urteil Landgericht Frankenthal (Pfalz) vom 11. Juli 2013 - Az: 2 HK.O 27/09 

Segment-ID: 13725