Schlichtungsempfehlung vom 01. April 2014
Az: 9411/13
Ein Gaskundin fordert aufgrund ihrer Ansicht nach unwirksamen Preisänderungsklauseln in dem Sondervertrag die überzahlten Beträge zurück.
Sie wandte sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. In der ergangenen Schlichtungsempfehlung bestätigte diese die Unwirksamkeit der Preisänderungsklauseln. Er empfiehlt zur Schlichtung, dass 70% des Rückforderungsbetrages an die Kundin erstattet.
Der Versorger akzeptiert die Schlichtungsempfehlung nicht.
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