Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 2014
Az: VIII ZR 169/13
EEG: Rückendeckung aus Karlsruhe
(16. Juli 2014) Die EEG-Umlage sei verfassungskonform, so der Karlsruher BGH in seinem neuen Urteil Az VIII ZR 169/13. In dem verhandelten Fall hatte ein mittelständisches Textilunternehmen geklagt, das im EEG eine verfassungswidrige Sonderabgabe sah und im April 2012 die fälligen knapp 10.000 Euro Umlage nur unter Vorbehalt gezahlt hatte.
Die BGH-Richter meinten, bei einer Sonderabgabe müsse die öffentliche Hand profitieren oder zumindest Einfluss auf die Gelder nehmen können. Beim EEG 2012 sei es aber so, das sich alle Geldmittel, die damit geschaffen und gesteuert würden, ausschließlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts bewegten. Der öffentlichen Hand flössen keine Gelder zu, weswegen das EEG keine Sonderabgabe sei.
Download Urteil Bundesgerichtshof vom 25. Juni 2014 - Az: VIII ZR 169/13
Segment-ID: 14987