Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2014
Az: 12 O 474/12
Die ExtraEnergie GmbH wird dazu verurteilt, es zu unterlassen,
- Kunden, zu deren Gunsten in den Jahresrechnungen ein Guthaben ausgewiesen ist, das Guthaben nicht unverzüglich zu erstatten und/oder nicht mit der nächsten Abschlagszahlung vollständig zu verrechnen bzw. auszuzahlen,
- bei der Abschlagsberechnung für die künftige Abrechnungsperiode einen höheren Verbrauch zugrunde zu legen, als er sich aus der Jahresrechnung für die vorausgegangene Abrechnungsperiode ergibt.
Geklagt hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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