Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2014

Az: 12 O 474/12

Die ExtraEnergie GmbH wird dazu verurteilt, es zu unterlassen,

  1. Kunden, zu deren Gunsten in den Jahresrechnungen ein Guthaben ausgewiesen ist, das Guthaben nicht unverzüglich zu erstatten und/oder nicht mit der nächsten Abschlagszahlung vollständig zu verrechnen bzw. auszuzahlen,
  2. bei der Abschlagsberechnung für die künftige Abrechnungsperiode einen höheren Verbrauch zugrunde zu legen, als er sich aus der Jahresrechnung für die vorausgegangene Abrechnungsperiode ergibt.

Geklagt hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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