Urteil des Landgerichts Lübeck vom 13. September 2007
Az: 10 O 381/06
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Die Klage der Stadtwerke Lübeck GmbH gegen einen Mieter auf Zahlung der offenen Rechnung - in Höhe von über 5.000 Euro - für Fernwärme, Abwasser und Wasser aus den vergangenen Jahren wird abgewiesen.
Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass die Stadtwerke keinen Anspruch auf den Rechnungsbetrag haben, weil es zwischen dem Mieter und den Stadtwerken gar kein Vertragsverhältnis gibt.
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