Sparsame Hausgeräte
Segment-ID: 6419aktuelle Datenbank sparsamer Hausgeräte
Neue EU-Effizienzlabel (Label2020): de.label2020.eu
Segment-ID: 18214Achtung: Neue Energielabel
Von Louis-F. Stahl
(12. Februar 2021) A, A+, A++ oder doch besser A+++? Mit steigender Energieeffizienz von Hausgeräten wurden die 1994 eingeführten Energielabel immer unübersichtlicher. Im Jahr 2017 einigten sich die EU-Staaten auf eine neue, einheitliche Kennzeichnung (siehe „Neue EU-Effizienzlabel“), die zum März 2021 in Kraft treten wird. Die komplizierten Plus-Klassen werden durch eine einfache und einheitliche Skala von A bis G für alle Geräteklassen ersetzt, wobei die Messlatte für die neue Einstufung so hoch gesetzt wurde, dass zum März voraussichtlich kein Gerät mit einem „A“ ausgezeichnet sein wird. Dieser Schritt soll die Gerätehersteller, die sich die letzten Jahre auf A+++ ausruhen konnten, dazu animieren, noch effizientere Geräte auf den Markt zu bringen.
Bei einer Geräteneuanschaffung rät der Bund der Energieverbraucher darauf zu achten, ob auf dem Label oben rechts ein QR-Code zu finden ist. Der QR-Code befindet sich nur auf den neuen Labeln. Eine Umrechnung der neuen Effizienzstufen auf die alten Label ist nicht möglich. Geräte mit einem neuen „B“ Label können effizienter sein als Geräte mit einem alten „A+++“ Label. Verbraucher sollten daher die alten Einstufungen auf einem Label ohne QR-Code ab sofort nicht mehr zum Vergleich heranziehen. Einzelhändler sind grundsätzlich verpflichtet, die neuen Label bis spätestens zum 18. März 2021 an den Geräten anzubringen.
Neben der eindeutigeren Einstufung haben die neuen Label noch weitere Vorteile: Der QR-Code kann mit einem Smartphone ausgelesen werden und zeigt auf den Eintrag des Gerätes in der EU-Produktdatenbank (de.label2020.eu) mit weiteren Informationen zum Gerät. Zudem enthalten die neuen Label im unteren Bereich zusätzliche Informationen wie beispielsweise die Programmdauer bei Wasch- und Spülmaschinen, sehr differenzierte Angaben bei Waschtrocknern und Verbrauchsangaben für den energieintensiveren HDR-Modus bei modernen Fernsehern, die einen besseren Gerätevergleich ermöglichen.
Eine Ausnahme bilden Leuchtmittel: Für diese Gerätekategorie ist die Umstellung der Label erst ab September 2021 und dann mit einer Übergangsfrist bis zum 1. März 2023 vorgesehen. Bei Leuchtmitteln rät der Bund der Energieverbraucher daher grundsätzlich dazu, nicht auf die Effizienzstufen zu achten, sondern darauf, wie viel Lumen ein Leuchtmittel pro Watt erzeugt. Dazu teilen Sie einfach die Angabe des Lichtstroms (Lumen) durch den Energiebedarf (Watt) eines Leuchtmittels. Beide Angaben stehen auf der Verpackung. Je höher dieser Wert, desto effizienter ist das Leuchtmittel. Zum Vergleich: Eine Glühlampe erzeugt etwa 12 Lumen pro Watt, eine gute LED-Lampe 90 bis 150 Lumen pro Watt.
Neue EU-Effizienzlabel
Die derzeit geltende Energiekennzeichnung für Hausgeräte verwirrt Verbraucher und gibt keine Orientierung für den Kauf besonders sparsamer Geräte. Doch Brüssel will nun endlich Ordnung in den EU-Labelzoo bringen. Doch wann dies wirklich der Fall sein wird, ist noch völlig offen.
(15. Januar 2018) Das bisherige Effizienzlabelsystem ist über viele Jahre gewachsen: Nach A wurden A+, A++ und schließlich A+++ eingeführt. Verbraucher wissen daher nicht, ob ein Gerät mit A+ Aufkleber gerade nur den aktuellen Mindeststandard erfüllt, wie es bei Waschmaschinen der Fall ist, oder ob das Gerät eine gute Effizienz aufweist. Es kann sich bei A+ nämlich auch um ein besonders sparsames Gerät handeln, derzeit beispielsweise bei Dunstabzugshauben. Eine neue Verordnung soll Ordnung ins Chaos bringen.
Neue Verordnung in Kraft
Die komplizierten Plus-Klassen werden ersetzt durch die einfache und einheitliche Skala von A bis G für alle Geräteklassen.
Die entsprechende Verordnung für die neuen Label ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Die neuen Label sollen in zwei Schritten eingeführt werden. Die entsprechenden technischen Kriterien wurden jedoch bisher noch nicht definiert. Erst wenn die Kriterien feststehen, kann mit der Einführung begonnen werden. Wir werden also noch etliche Jahre mit den alten Labeln leben müssen (siehe Tabelle). Im ersten Schritt soll die neue Skala unter anderem für Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, TV-Geräte und Beleuchtung eingeführt werden.
Produktdatenbank
Eine öffentlich zugängliche Produktdatenbank soll die wichtigen technischen Informationen über die Geräte verfügbar machen. Die Kriterien für Vergabe sollen jedoch nicht öffentlich zugänglich sein. Über einen QR-Code auf dem Gerät soll ein einfacher Direktzugang zur Datenbank möglich sein. Ab August 2017 müssen für alle neu in Verkehr gebrachten Geräte die Produktdaten in der Datenbank eingetragen werden.
Für Lieferanten, Hersteller, Importeure, Händler und Marktüberwachungsbehörden bringt die Neuordnung aber noch einige weitere Änderungen mit sich. Beispielsweise müssen die Lieferanten und Händler stärker auf die Effizienzklasse des Produktes in der Werbung verweisen. Danach ist bei jeder visuell wahrnehmbaren Werbung für ein bestimmtes Modell auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hinzuweisen.
- EU-Verordnung Nr. 2017/1369: bdev.de/eulabelvo
- Neueste Liste sparsamer Hausgeräte: Download Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2017/18
Verloren im Dickicht der Label
(28. März 2015) Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) achten 57% der Verbraucher beim Kauf eines neuen Haushaltsgeräts auf das Energielabel mit den Effizienzklassen A+++ bis G. Dieses Label sei aber nicht so eindeutig, wie es die Farbskala nahelegt, so ein Marktcheck des vzbv und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Da für jede Produktgruppe unterschiedliche Regeln gelten, sei es schwer, den Überblick zu behalten, heißt es, eine einheitliche Skala für alle Geräte fehle. Vor allem die Flut an Bestnoten sei problematisch. Der vzbv fordert eine Rückkehr zur Skala von A bis G. Zudem solle der Stromverbrauch deutlicher als bisher ausgewiesen werden.
Segment-ID: 15662EU-Label gut – alles gut
Nach langem Ringen gelten seit dem 20. Dezember 2010 neue EU-Energielabel für Elektrogeräte. Die Energiedepesche fasst zusammen, was sich geändert hat.
Von Oliver Stens
(19. März 2011) A, A+, A++ – Zwölf Jahre lang haben die alten Energielabel das Bewusstsein der Käufer geprägt und die Entwicklung von energieeffizienten Geräten vorangetrieben. Wer eine neue Wasch- oder Spülmaschine, einen Kühlschrank oder einen Gefrierschrank brauchte, war gut beraten, auf die bunte Farbskala und die entsprechenden Bezeichnungen zu achten.
Energiespar-Experte Oliver Stens
Doch es gab einige Kritikpunkte an den alten Labels: Sie umfassten längst nicht alle Geräte, die Skala war für viele Bereiche veraltet und irreführend und statt Stromfresser lediglich zu kennzeichnen, sollte man ineffiziente Modelle ganz verbieten. Eine – zudem EU-weite – Neuauflage der Labels ist jedoch eine Mammutaufgabe, denn hinter jedem Etikett stehen Berge von Verordnungen und Vorschriften – von der Schriftgröße bis zur Messtechnik für verschiedenste Geräte samt ihrer Spezifikationen. Da musste der Gesetzgeber Prioritäten setzen.
A+++ statt Top-Runner
Eine Überarbeitung des Labels schien angebracht. Lange wurde um eine Neugestaltung des EU-Labels gerungen. Ein vergeblicher Vorschlag war das Top-Runner-Prinzip nach japanischem Vorbild. Danach hätten die jeweils effizientesten Geräte auf dem Markt die Bestmarke A jedes Jahr neu festgelegt. Dies erschien aber zu aufwendig. Auch die vorgeschlagenen Zusatzklassen A-20% bis A-80% sind vom Tisch: Zu viele Verbraucher konnten nicht nachvollziehen, dass das Minuszeichen für das bessere Produkt stehen soll.
Die Überarbeitung sieht nun stattdessen eine Erweiterung der Klasse A um A+, A++ und A+++ vor. Weiterhin hat man praktischerweise beschlossen, das neue Label sprachneutral zu gestalten. Dafür wurden verständliche Symbole (Piktogramme) entwickelt. Sie ersetzen das bislang übliche länderspezifische Grundetikett und sollen den Herstellern den Vertrieb erleichtern. Die neue Kennzeichnung darf ab sofort verwendet werden und wird ab Januar 2012 Pflicht.
Die Kennzeichnungspflicht mit dem Energielabel gilt für Elektrogeräte, deren Hauptstromverbrauch in der Betriebsphase entsteht, beispielsweise bei Fernsehgeräten. Dabei gibt es große Unterschiede. Das Logo soll helfen, unnötige Verschwendung zu beenden und energieeffizienten Geräten zu mehr Durchsetzungskraft auf dem Markt verhelfen. Es ermutigt Hersteller dazu, sparsame Technologien zu entwickeln.
TV-Leistung im Blick
Für Fernseher wird von dem neuen Label eine große Entscheidungshilfe für Verbraucher erwartet. Zu Recht, denn die Geräte werden immer größer. Unterschiedliche Technologien erschweren den Verbrauchern den Durchblick – mit oft gravierenden Folgen für den Stromverbrauch, denn Kritiker bezeichnen Plasmabildschirme mit teilweise 400 Watt Leistungsaufnahme wegen ihrer mangelnden Effizienz auch gern als „Flachheizkörper".
Kriterien für die neuen Labels sehr ambitioniert
TV-Geräte mit der Bestmarke A+++ dürfen noch nicht mal ein Zehntel der schlechtesten Kategorie G aufweisen. Noch kann kein einziges Gerät mit einer derart effizienten Technologie aufwarten. Die Skala endet darum bisher noch bei der Klasse A, die nur wenige Geräte erreichen. Die erweiterten Klassen A+ aufwärts kommen erst schrittweise von 2014 bis 2020 hinzu.
Das Label nennt zudem die Leistungsaufnahme in Watt während des Betriebs und der sich daraus ergebende Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr. Angenommen wurde dabei eine tägliche Laufzeit von vier Stunden.
A+++ für Kühlgeräte
Bisher markierte die Kategorie A++ bei Kühlgeräten die Bestmarke. Doch um die Top-Sparer noch besser hervorzuheben, kommt die Energieklasse A+++ hinzu. Dazu gibt es neue Symbole: Eine Milchtüte zeigt das Kühlvolumen an, eine Schneeflocke steht für das Gefriervolumen und ein Lautsprecher signalisiert den Geräuschpegel – schließlich stehen Kühlschränke meist in der Wohnung und können zum Teil beträchtlichen Lärm entwickeln. Die Angabe des jährlichen Energieverbrauchs bleibt. Ab Mitte 2012 gilt weiterhin ein Verkaufsverbot für alle Kühlgeräte, deren Energieklasse schlechter als A+ ist.
Spülmaschinen im Lärmcheck
Die Energieeffizienzklassen verschieben sich. Statt von G bis A reichen sie künftig von D bis zur Klasse A+++. Anstelle des Energieverbrauchs pro Spülgang wird der jährliche Energieverbrauch bei wöchentlich fünf Standard-Spülzyklen inklusive Standby-Verbrauch deklariert. Das gleiche gilt für den Wasserverbrauch. Je nach Haushaltsgröße und Nutzungshäufigkeit werden die Angaben zwar abweichen, aber mit den Jahresangaben verwenden nun alle gekennzeichneten Geräte vom Fernseher bis zur Waschmaschine dieselbe Verbrauchsangabe.
Die Trockenwirkung wird weiterhin als Trockenwirkungsklasse angegeben. Bei der Reinigung wird es künftig nur noch die Klasse A geben. Spüler, die das nicht erreichen, dürfen nicht mehr in den Handel. Weiterhin gibt es eine Angabe über das Fassungsvermögen in Maßgedecken und über die Geräuschentwicklung in Dezibel.
Neue Klassen für Waschmaschinen
Wie bei den Geschirrspülern tritt anstelle des Energie- und Wasserverbrauchs pro Waschgang künftig der jährliche Verbrauch bei wöchentlich vier Ladungen. Auch bei den Waschmaschinen erweitert sich die Skala der Energieklassen bis zum A+++. Ausgezeichnet werden zudem das Fassungsvermögen in Kilogramm, die Schleuderwirkung und der Lärmpegel beim Waschen und Schleudern.
Download Gesamtübersicht der Piktogramme für das EU-Energie-Label
Alte Labels bleiben teilweise
Für Energiesparlampen, Backöfen, Trockner, Waschtrockner und Raumklimageräte bleibt die bisherige Kennzeichnung.
Für sparsame Beleuchtung sorgt das Glühlampenverbot.
Elektrobacköfen nutzen den teuren Strom wenigstens sehr gut aus. Doch das ist wenig spektakulär, das war auch schon vor 30 Jahren so.
Segment-ID: 11624Insgesamt kann man mit der Enwicklung des Lieferangebots ganz zufrieden sein. weiter lesen