Geld vom Staat
Segment-ID: 7041Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die zum 1. Januar 2020 mit dem Klimaschutzpaket eingeführten finanziellen Anreize für Hausbesitzer, eine energetische Gebäudesanierung in Angriff zu nehmen, wurden im letzten Jahr stark nachgefragt. Zum Jahreswechsel 2021 legt der Bund mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ noch einmal deutlich nach.
Von Louis-F. Stahl
(11. Februar 2021) Haben Sie im letzten Jahr versucht einen Termin bei einem Heizungsbauer oder Energieberater zu erhalten? Aus der Prosumerberatung des Vereins wissen wir, dass sowohl das Handwerk kaum noch Termine zu vergeben hat, als auch, dass die für einen Fördergeldantrag sinnvolle Einbeziehung eines Energieberaters sich derzeit sehr schwierig gestalten kann.
Starke Förderungen in 2020
Ursächlich dafür ist – neben der Corona-Krise – hauptsächlich das zu Beginn des Jahres 2020 neu aufgelegte Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ vom BAFA, das den Heizungstausch mit bis zu 45 Prozent der entstehenden Kosten bezuschusste (siehe „Klimaschutzpaket: Neue Fördergelder für Hausbesitzer“). Daneben sind auch die deutlich aufgestockten Förderprogramme „energieeffizientes Bauen und Sanieren“ der KfW-Förderbank sowie die „Energieberatung für Wohngebäude“ vom BAFA als Nachfragetreiber für Handwerker und Energieberater zu identifizieren. Nicht unerwähnt bleiben sollte an dieser Stelle, dass durch die steigende Nachfrage und die Fördergeldzahlungen auch das durchschnittliche Preisniveau von Angeboten zum Heizungstausch gestiegen ist. In der Beratung vom Bund der Energieverbraucher war im letzten Jahr, je nach Region, eine Preissteigerung von 10 bis 20 Prozent zu beobachten. Angesichts der stattlichen Fördergelder waren energetische Modernisierungen für Hausbesitzer dennoch vergleichsweise günstig zu haben. Wie das BAFA Ende Dezember 2020 mitteilte, wurden rund 250.000 Förderanträge für einen Heizungstausch gestellt und bisher über 500 Millionen Euro für abgeschlossene Baumaßnahmen an Hausbesitzer ausgezahlt.
Neues, einheitliches Programm
Der Erfolg der beinahe ein Dutzend verschiedenen Förderprogramme vom BAFA und der KfW zur Unterstützung der Wärme- und Effizienzwende im Gebäudebereich ist beachtlich – aber inzwischen auch etwas unübersichtlich. In der zum 1. Januar 2021 neu in Kraft getretenen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden alle bisherigen Förderangebote des Bundes für Gebäude in einem dreigliedrigen Programm zusammengefasst:
- „BEG WG“ für den Bau und die Sanierung von Wohngebäuden mit Erreichen eines Effizienzhausstandards
- „BEG NWG“ für den Bau und die Sanierung von Nichtwohngebäuden mit Erreichen eines Effizienzhausstandards
- „BEG EM“ für Einzelmaßnahmen wie eine Dämmung oder einen Heizungstausch
Im Verlauf einer mehrjährigen Übergangsphase bis zum Jahr 2023 sollen zukünftig Anträge für Einmalzuschüsse ausschließlich vom BAFA und Anträge für Förderkredite mit Tilgungszuschuss ausschließlich von der KfW-Bank bearbeitet werden.
Was jetzt gilt
Im ersten Schritt hat das BAFA mit Wirkung zum 1. Januar 2021 die Abwicklung sämtlicher als Einmalzahlung zu gewährender Förderzuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) von der KfW übernommen. Neben Anträgen zur Förderung eines Heizungstausches sind daher auch Anträge beispielsweise für eine Dämmung von Gebäuden beim BAFA zu stellen. Die KfW stellt ihre Programme erst zum 1. Juli 2021 auf das neue Förderregime um und wird ab dann zunächst die Bausteine „BEG WG“ sowie „BEG NWG“ bearbeiten. Zum 1. Januar 2023 wird das BEG dann vollständig beim BAFA und der KfW implementiert. Ab dann soll auch aus dem Baustein „BEG WG“ ein Einmalzuschuss für einen Neubau vom BAFA gezahlt werden. Hausbesitzer haben dann die volle Wahlfreiheit, ob sie beim energieeffizienten Bauen, Sanieren oder einer Einzelmaßnahme einen Einmalzuschuss vom BAFA oder einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW in Anspruch nehmen. Bis dahin bleibt die Lage während der Übergangszeit leider etwas unübersichtlich.
Angehobene Förderungen
Obschon die bisherige Förderung nach dem Heizungstauschprogramm im Jahr 2020 sehr gut angenommen wurde, hat der Gesetzgeber mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude nochmal eine kräftige Schippe obendrauf gelegt und die Fördertatbestände im „BEG EM“ feiner differenziert. So erhalten beispielsweise besonders sauber verbrennende Pelletheizungen nun einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Neu hinzugekommen sind zudem Förderungen für den Anschluss an regenerativ gespeiste Wärmenetze und Maßnahmen außerhalb des Heizungskellers. Eine genaue Aufstellung, für welche Einzelmaßnahme wie viel Zuschuss geleistet wird, können Sie der Tabelle entnehmen. Auch für die neuen BEG-KfW-Programme ab Juli wurden Anhebungen der Förderungen angekündigt. So wird die Förderung für Nichtwohngebäude auf das Niveau der Wohngebäude angehoben und die Förderung für Wohngebäude abermals erhöht. Statt bisher 120.000 Euro pro Wohneinheit können ab Juli bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit als förderfähige Kosten angesetzt werden.
Vom BAFA seit dem 1. Januar 2021 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angebotene Förderungen für Einzelmaßnahmen | ||
Regelzuschuss | Bei Austausch einer alten Ölheizung | |
Energieberatung und Sanierungsfahrplan | 80 % | |
Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | |
Biomasseheizung bis 2,5 mg/m³ Feinstaub | 40 % | + 10 % |
Biomasseheizung mit mehr als 2,5 mg/m³ Feinstaub | 35 % | + 10 % |
Wärmepumpenheizung | 35 % | + 10 % |
Fernwärmeanschluss an Wärmenetz ab 55 % EE-Wärme | 35% | + 10 % |
Fernwärmeanschluss an Wärmenetz ab 25 % EE-Wärme | 30 % | + 10 % |
EE-Gas-Hybridheizung | 30 % | + 10 % |
Solarthermieanlage | 30 % | |
Gas-Hybridheizung | 20 % | |
Dämmung der Gebäudehülle |
20 % | |
Lüftungsanlagen | 20 % | |
Heizungsoptimierung | 20 % |
Gute Aussichten für Hausbesitzer
Insgesamt plant die Bundesregierung für die gesamten BEG-Förderoptionen im Jahr 2021 ein Budget von rund 5,8 Milliarden Euro ein – stolze 2,8 Milliarden Euro mehr als im vergangenen Jahr. Auch Hausbesitzer, die derzeit noch keine Sanierung planen, sind gut beraten, sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen, der mögliche Maßnahmen und deren Einspareffekte betrachtet. Eine solche Beratung ist dank eines Zuschusses von bis zu 80 Prozent der Energieberatungskosten aktuell zum Schnäppchenpreis zu haben und sichern eine um 5 Prozentpunkte höhere Förderung für Einzelmaßnahmen in den kommenden Jahren. Nicht übersehen sollten Hausbesitzer zudem die neue Förderung für Wallboxen, die unabhängig vom Vorhandensein eines Elektrofahrzeuges gewährt wird (siehe „Fördergeld für Wallboxen“).
Individueller Sanierungsfahrplan erhöht Zuschüsse
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird auch der 2017 eingeführte „individuelle Sanierungsfahrplan“ (iSFP) stärker in den Fokus gerückt. Lassen sich Hausbesitzer einen iSFP von einem Energieberater für ihr Gebäude erstellen, bezuschusst das BAFA diese Energieberatung mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Zusätzlich erhöht sich der Zuschuss für auf Grundlage des Sanierungsfahrplans durchgeführte Investitionen um 5 Prozentpunkte. Das bedeutet, dass beispielsweise eine neue Pelletheizung mit guter Abgasfilterung, die einen alten Ölkessel ersetzt, statt 50 Prozent Zuschuss (siehe Tabelle POSITION) sogar bis zu 55 Prozent Zuschuss erhalten kann. Lediglich der Zuschuss für eine Baubegleitung oder Fachplanung durch einen Energieberater erhöht sich durch einen Sanierungsfahrplan nicht.
Der individuelle Sanierungsfahrplan fasst die Ergebnisse einer umfassenden Energieberatung anschaulich zusammen und gruppiert die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Prioritäten. Der Fahrplan gibt sowohl einen Anhaltspunkt für die Kosten verschiedener Maßnahmen als auch für den zu erwartenden Einspareffekt. Er bietet damit eine gute Orientierung, welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind. Durch den hohen Grad der Standardisierung im Rahmen des iSFP ist der Energieberater zudem verpflichtet, alle möglichen Gewerke zu prüfen und nicht vorschnell eine Empfehlung abzugeben. Die Deutsche Energieagentur (dena) betont, dass die ganzheitliche Betrachtung und definierte Methodik des iSFP die Beratungsqualität in den letzten Jahren bereits deutlich gesteigert habe.
Endlich Aufwind für die Solarthermie
Von Dipl.-Ing. (FH) Axel Horn, Solarthermie-Spezialist
(14. März 2020) Die Solarthermie wurde über Jahre vernachlässigt, sowohl von der Politik als auch von Hausbesitzern – als gäbe es keine Klimakrise. Gegen die Dumpingpreise für fossile Brennstoffe und gegen die Attraktivität der Photovoltaik bei steigenden Strompreisen hatten Sonnenkollektoren oft nur schlechte Karten. Dabei leistet die Solarthermie genau das, was für die Energiewende und den Klimaschutz dringend erforderlich ist: Eine deutliche Verminderung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe, ohne die Stromnetze zu belasten. Allerdings sparen sich die Betreiber einer Sonnenkollektoranlage nicht nur die kommende CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe, sondern auch die Beschäftigung mit der bei PV-Anlagen anfallenden Bürokratie wie beispielsweise den einkommensteuerpflichtigen Einspeisevergütungen, Umsatzsteuererklärungen, Mieterstromregularien oder EEG-Umlagen (siehe „Auf dem Weg zum Prosumer“). Solarthermieanlagen senken demgegenüber einfach und unbürokratisch die Heizkosten.
Das neu gestaltete BAFA-Förderprogramm für Solarthermieanlagen ist äußerst begrüßenswert, denn es setzt – kurz gesagt – schlicht die unlängst vom Bund der Energieverbraucher aufgestellten Forderungen für ein neues Solarthermieförderprogramm um (siehe „Solarthermie: Innovationen und Förderung“). Es bringt die Solarthermie für viele Häuser wieder in den grünen Bereich der Wirtschaftlichkeit: 45 Prozent Zuschuss für die Ersetzung eines Ölkessels durch einen Pelletkessel mit Sonnenkollektor und 40 Prozent für eine Gas-Brennwertheizung mit guter Solarunterstützung bieten Hausbesitzern die einmalige Chance, sich für die nächsten Jahrzehnte keine Sorgen mehr um die Heizkosten machen zu müssen. Denn Sonnenkollektoren sind sehr robust und äußerst langlebig. Einmal installiert, liefern sie über viele Jahre nahezu kostenlos Wärme. Auch die Zuschüsse des BAFA für die Nachrüstung oder Erweiterung einer Solarthermieanlage im Gebäudebestand in Höhe von 30 Prozent sind substanziell und eine gute Basis, mit der sich Bauherren ihren Traum vom Solaraktivhaus erfüllen können.
Segment-ID: 18242Für Bauherren und Hauseigentümer enthält das Klimaschutzpaket ein Füllhorn guter Nachrichten. weiter lesen
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