Rechte der Energieverbraucher
Segment-ID: 6336Rechte der Energieverbraucher lt EU-Kommission
Die EU-Kommission hat auf ihrer Internetseite zehn Rechte von Energieverbrauchern veröffentlicht, die laut Kommission den Verbrauchern durch die nationale Gesetzgebung zu garantieren sind.
Eine gedruckte Broschüre in deutscher Sprache bringt mehr Details, Download hier.
Segment-ID: 16078Musterfeststellungsklage: Neue Rechte für Verbraucher
Viele Unternehmen verstoßen gegen Gesetze und kommen ungeschoren davon. Denn Verbraucher scheuen das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung. Seit dem 1. November 2018 ermöglicht ein neues Gesetz auch in Deutschland eine Art Sammelklage: Die Musterfeststellungsklage analog einer in den USA schon lange möglichen kollektiven Klagemöglichkeit, der sogenannten „Class Action“.
Von Aribert Peters
(23. Januar 2019) Die gesetzliche Grundlage für die neue Musterfeststellungsklage sind die Paragraphen 606 bis 614 der Zivilprozessordnung. Hintergrund war der Bundestagswahlkampf 2017, in dem versprochen wurde, Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Dieselskandal gegen die Autokonzerne zu helfen. Tatsächlich hat der Verbraucherzentrale Bundesverband am 1. November 2018 eine erste Sammelklage gegen Volkswagen eingereicht.
Klage durch Verbraucherverbände
Bei der Musterfeststellungsklage klagen nicht betroffene Verbraucher selbst, sondern stellvertretend Verbraucherverbände, wie zum Beispiel Verbraucherzentralen oder der Bund der Energieverbraucher. Die geschädigten Verbraucher können sich bei diesem Verfahren vorher in eine Liste des Bundesamtes der Justiz eintragen, ohne dass sie zunächst selbst klagen müssen. Bei der Musterfeststellungsklage wird dann grundsätzlich geklärt, ob ein Rechtsverstoß vorliegt. Die Kosten der Musterfeststellungsklage trägt nur der klagende Verband und geht damit ein entsprechendes Risiko ein.
Erst nach Ende der Musterfeststellungsklage muss der Verbraucher dann selbst aktiv werden, wenn der Gegner nicht freiwillig Schadenersatz leistet. In einem Folgeprozess wird der individuelle Schaden berechnet. Der Anspruch selbst ist bereits zuvor geklärt worden, so dass das Prozessrisiko für den Verbraucher erheblich sinkt.
Das Klageregister erlaubt allen betroffenen Verbrauchern Mitmachmöglichkeit
Eine Musterfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn mit der Klage mindestens zehn betroffene Verbraucher benannt werden. Wird die Klage dann von einem Gericht zugelassen, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 weitere Verbraucher in einem öffentlichen Klageregister eintragen. Andernfalls wird die Klage als unzulässig abgewiesen. Die Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucher kostenlos möglich. Das Klageregister wird vom Bundesamt für Justiz geführt und dort können sich Verbraucher in das Register eintragen. Auch noch später als zwei Monate nach Klageerhebung ist dort eine Eintragung möglich. Genauer gesagt, bis zum ersten Verhandlungstermin vor Gericht. Bis zum Ablauf des Tages der ersten Gerichtsverhandlung können Verbraucher ihre Anmeldung auch wieder zurückziehen. Die Eintragung in das Klageregister unterbricht für die betroffenen Verbraucher den Ablauf der Verjährungsfrist. Das ist angesichts der oft lang andauernden Verfahren und der relativ kurzen Verjährungszeit von meist drei Jahren ein wichtiger Vorteil für Verbraucher.
Ist das Urteil einer Musterfeststellungklage für Verbraucher verbindlich?
Endet die Musterfeststellungsklage mit einem Urteil, so ist dies für das Unternehmen und die angemeldeten Verbraucher verbindlich. Verbraucher müssen dann ihre individuellen Schadensersatzforderungen gegenüber dem Unternehmen anmelden. Unterliegt der Verbraucherverband, so gilt dies auch für die Verbraucher, die sich eingetragen haben.
Endet das Verfahren mit einem Vergleich, so können die angemeldeten Verbraucher entscheiden, ob sie diesen Vergleich annehmen. Wenn mehr als 70 Prozent aller Verbraucher zustimmen, dann ist das Gerichtsverfahren damit abgeschlossen. Wenn weniger als 70 Prozent der Verbraucher den Vergleich annehmen, dann können diese Verbraucher selbst noch gegen das Unternehmen klagen. Wenn jedoch weniger als 30 Prozent zustimmen, erlässt das Gericht ein Urteil.
Kritik
Die Musterfeststellungsklage hat keinen Biss. Denn sie liefert den betroffenen Verbrauchern keinen einklagbaren Anspruch. Der einzelne Verbraucher muss auch nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage den Rechtsweg beschreiten – mit allen damit verbundenen Aufregungen und Risiken. Das lohnt sich insbesondere bei kleineren Beträgen nicht.
Die Rechtsbrecher werden also auch künftig nicht zur Kasse gebeten. Das deutsche Rechtssystem atomisiert Verbraucher und entrechtet sie damit faktisch. Daran ändert auch die Musterfeststellungsklage kaum etwas. Der Bund der Energieverbraucher fordert eine Regelung, die Verbraucher besser vor Rechtsbrüchen schützt.
vzbv Infografik: Musterfeststellungsklage im Detail
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