Wirtschaftlichkeit

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Vermieter muss sich wehren

(26. September 2014) Ein Vermieter darf eine unberechtigte Energiepreisforderung nicht begleichen und muss unberechtigte Zahlungen wieder zurückverlangen, wenn die Rechtslage hinreichend geklärt ist. Unterlässt der Vermieter dies, kann er die Kosten in dieser Höhe nicht auf die Mieter umlegen.

Dies gilt auch für Kosten, die ein Versorger verlangt, nachdem er den Arbeitspreis aufgrund einer unwirksamen Preisanpassungsklausel einseitig erhöht hat, wenn der Vermieter hiergegen keinen Widerspruch erhebt, obwohl die Unwirksamkeit der Klausel für den juristisch nicht vorgebildeten Durchschnittsvermieter naheliegt und das Risiko, in einem möglichen Prozess mit dem Versorger zu unterliegen, minimal ist. Das hat das Amtsgericht Pinneberg entschieden (Urteil vom 17.10.2013, Az. 83 C 207/12).

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Die Mieterperspektive

Der Vermieter darf nur Betriebskosten auf seine Mieter umlegen, die der Wirtschaftlichkeit entsprechen. weiter lesen

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