Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 15. April 2005

Az 15 C 4394/04

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Erstes Gerichtsurteil: Preiserhöhung unbillig und unwirksam

Im Namen des Volkes

Urteil

In Sachen Rechtsanwalt Klaus von Waldeyer-Hartz, - Kläger -

gegen Heilbronner Versorgungs- GmbH Urteil - Beklagte -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Fichter u. Koll,

wegen Feststellung hat das Amtsgericht Heilbronn durch Richterin am Amtsgericht Rumler ohne weitere mündliche Verhandlung gem. § 128 II ZPO für Recht erkannt:

  1. Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten in dem zwischen den Parteien bestehenden Gaslieferungsvertrag zum 01.10.2004 vorgenommene Erhöhung der Gastarife unbillig und unwirksam ist.
  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 300,- abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
  4. Der Streitwert wird auf 525,- festgesetzt.
  5. Die Berufung wird zugelassen.

"Da die Beklagte den Billigkeitsnachweis nicht geführt hat, ist festzustellen, dass die zum 01.10.2004 vorgenommene Preisbestimmung im Vertragsverhältnis zum Kläger unbillig und damit unwirksam ist."

"Gem. § 511 II, 2, IV ZPO ist die Berufung zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert."

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

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Kommentierung im Forum

davor: Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 4. Februar 2005 - Az: 15 C 4394/04

 

Berufsurteil Landgericht Heilbronn vom 19. Januar 2006 - Az: 6 S 16/05

Revision BGH vom 13. Juni 2007 - Az: VIII ZR 36/06

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