Beschluss des Amtsgerichts Neuwied vom 8. November 2005
Az: 4 C 774/05
Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Stadtwerke Neuwied müssen Kostenkalkulation offenlegen.
Download Hinweisbeschluss Amtsgericht Neuwied vom 8. November 2005 - Az: 4 C 774/05
Zusammenfassung
Stadtwerke Neuwied müssen Gaspreiskalkulation offenlegen.
Die Entscheidung
Mit dem Hinweis- und Auflagenbeschluss weist das Gericht darauf hin, dass der Versorger vortragen und beweisen muss, inwieweit der Gaspreis zur Deckung der Kosten der Gaslieferung und zur Erzielung eines angemessenen Gewinns dient. Nur die Vorlage einer vollständigen Preiskalkulation ermöglicht dem Gericht eine Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB. Die Prüfung reduziert sich nicht auf die Frage, ob nur die Preiserhöhung angemessen ist.
RA Bräutigam
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