Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 11. Mai 2006

Az: 8 C 136/06

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Dem Versorger wird gestattet, die Energieversorgung zu sperren, was die Beklagte durch eine Sicherheitsleistung abwenden kann.

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