Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 19. Mai 2006
Az: 112 C 6396/05
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Feststellungsklage bezüglich der berechneten Rückforderung unzulässig; Preisanpassungsklausel unwirksam wegen Verstoßes gegen § 307 BGB; § 315 BGB schlösse die entstehende Lücke; Billigkeit der Preiserhöhungen durch bloße teilweise Weitergabe von Bezugskostensteigerungen nachgewiesen.
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