Urteil des Landgerichts Köln vom 14. August 2009
Az. 90 O 41/07
Das Landgericht Köln hat die Zahlungsklage der Bad Honnef AG gegen drei Verbraucher abgewiesen. Denn die Preissteigerungen der Vergangenheit lagen nachweislich über den Bezugskostensteigerungen. Zu diesem Ergebnis kam ein vom Gericht eingesetzter neutraler Sachverständiger.
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Hinweisbeschluss Landgericht Köln vom 7. Januar 2009 - Az: 90 O 41/07
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